!AB SOFORT IST DIE OSTEOPATHIE IN UNSERER PRAXIS ANERKANNT UND VOM KANTON BEWILLIGT. SOMIT SOLLTE ÜBER ALLE ZUSATZVERSICHERUNGEN ABGERECHNET WERDEN KÖNNEN*!
* In der Schweiz ist die Übernahme der Kosten für Komplementär- und Alternativmedizinische Behandlungen von der Krankenversicherung und dem gewählten Versicherungsmodell abhängig. Die meisten Zusatzversicherungen für Komplementär- und Alternativmedizin erstatten in der Regel zwischen 70 und 90 Prozent der Kosten für eine Behandlung.
Vor dem ersten Termin empfehlen wir, die genauen Bedingungen direkt bei der Zusatzversicherung bzw. der Kranken- oder Unfallversicherung abzuklären. So ist von Anfang an klar, welche Kosten übernommen werden.